Will man mit Hund oder Katze in EU-Länder einreisen, müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

20180806_135828_001
links Impfpass, rechts EU-Heimtierausweis
  1. Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis.  

Zum Reisen reicht der normale gelbe Impfpass nicht aus.  Der blaue EU-Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument und darf nur von dazu bevollmächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Zwingend ist dazu die Kennzeichnung des Hundes mit einem Transponder, dem sogenannten Microchip. (Bis 2011 auch Tätowierung). So ein Microchip kann ohne Narkose  gesetzt werden. Siehe auch Kennzeichnung von Haustieren

20180806_135806
Laminierte Seite eines Heimtierausweises mit Transpondernummer

Nachdem das Tier so gekennzeichnet wurde, kann ein Heimtierausweis ausgestellt werden. Die Seite mit der Chipnummer muss, um Fälschungen zu verhindern, laminiert werden.

Immer wieder sieht man EU-Ausweise ohne Transponder oder Tätowierung, diese sind ungültig!

2.) Das Tier braucht eine gültige Tollwutimpfung, die fälschungssicher mit Laminierung im EU-Heimtierausweis bescheinigt wird. Die Impfung muss nach Austellen des Ausweises erfolgen.

Bitte bei der Urlaubsplanung unbedingt beachten: Gültig ist eine Tollwutimpfung bei Erstimpfung oder bei abgelaufener Impfung erst 21 Tage nach der Impfung. Wird eine noch gültige Tollwutimpfung nur aufgefrischt, gilt die Impfung sofort und das Tier darf sofort reisen. Ist der Impfschutz eines Tieres abgelaufen und wird es neu gegen Tollwut geimpft, darf es erst 3 Wochen später reisen. Eine Tollwutimpfung von Welpen kann erst mit 12 Wochen erfolgen, ein Welpe muss also mindestens 15 Wochen alt sein um in der EU reisen zu können (es gibt in manchen Ländern Ausnahmeregeln, in Deutschland nicht).

Wir verwenden in der Praxis Tollwutimpfstoffe mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Wenn die Tollwutimpfung innerhalb dieser drei Jahre aufgefrischt wird, ergibt sich nie eine Wartezeit, in der das Tier nicht reisen kann.

Deshalb bitte mindestens 3 Wochen vor Reisantritt den EU-Heimtierausweis kontrollieren!

 

20180806_135853
Laminierte Bescheinigung einer Tollwutimpfung. Die Impfung erfolgte am 2.4.´15, war gültig ab 23.4.´15 und ist am 22.4.´18 abgelaufen. Bei neuer Impfung NACH dem 22.4.´18 darf das Tier erst 21 Tage später reisen!